Geben Sie Ihr Geld einfach für Urlaub auf dem Balkon, denMietwagen auf Reisen und sonstige schöne Dinge des Lebens aus, anstatt für die Kaution von Zimmer, Wohnung oder Haus. Vergleichbar einem Mietwagen, dem Fahrzeug-Leasing oder der Kreditkarte, können Sie heute auch als Mieter einer Immobilie sparen. Mit der Kautionsbürgschaft einer Mietkautionsversicherung beispielsweise, als moderne und clevere Alternative zur üblichen Mietkaution. Zwar müssen – zumindest für private Mietverhältnisse –in Deutschland gesetzlich maximal bis zu drei Monats-Kaltmieten für den Vermieter hinterlegt werden. Doch wer neue Angebote für die eigene Wohnung sucht und vergleicht, stellt schnell fest: Je nach Anzahl der Zimmer und Größe der Wohnung, können da in der Regel schnell einige Tausend Euro an zusätzlicher Belastung fällig werden. Geld, das man sich sparen oder für Sinnvolleres ausgeben kann – und das nahezu provisionsfrei.
Anstatt die fällige Kaution für die Mietwohnung in voller Höhe zu zahlen, schließen Sie einfach eine Mietkautionsbürgschaft mit der benötigten Summe ab. Bank oder Versicherer geben so Ihrem Vermieter mittels einer Bürgschaftsurkunde die Garantie, dass dieser im Falle eines Schadens oder bei Zahlungsverzug der Miete abgesichert ist. Der Antrag dazu ist online samt persönlicher Legitimation und Bonitätsprüfung in wenigen Schritten erledigt. Und bereits innerhalb weniger Tage liegt die Urkunde im Briefkasten des Vermieters.
Mit einer solchen Police schließen Sie übrigens weder eine Finanzierung noch ein Darlehen ab. Nicht völlig kostenfrei, fällt für Sie lediglich ein geringer jährlicher Beitrag – in der Regel ab 4,5 % der Kautionssumme – an. Reine Bankbürgschaften bereits ab 3,5 % sind noch günstiger. Zusammen mit einer moderaten Aufwandsentschädigung zu Vertragsbeginn, kostet Sie das Ganze Monat für Monat nur wenige Euro.
Zudem genießen Sie vielfach provisionsfrei einen kostenlosen Expertenschutz bei Streitigkeiten um die Kaution. Verlangt Ihr Vermieter beispielsweise die Auszahlung der Sicherheitsleistung während oder am Ende der Mietzeit, prüfen Banken und Versicherer zunächst, ob und in welcher Höhe der Anspruch rechtmäßig ist. Erst dann erfolgt die Auszahlung der geforderten Summe an Ihren Vermieter. So vermeiden Sie den direkten Zugriff Ihres Vermieters auf die klassische Barkaution wie beim üblichen Sparkonto. Und Ihnen bleiben im Fall der Fälle auch kostspielige und nervenaufreibende Klagen per Fachanwalt und Gericht erspart, um notfalls Ihr Recht zu erhalten.
Übrigens: Nicht nur am Ende des Mietverhältnisses wird Ihre Bürgschaftsurkunde automatisch Ihrem jeweiligen Anbieter zurückgeschickt. Den Vertrag zur Mietkautionsbürgschaft können Sie jederzeit durch die Rückgabe von Urkunde bzw. Versicherungsschein selbst kündigen. Sie erhalten dann bereits gezahlte Jahresbeiträge anteilig zurück. Allerdings kann Ihr Vermieter bei laufendem Mietvertrag eine neue Barkaution als Ersatz von Ihnen verlangen.
Keine hohen Kautionskosten und Sicherheit für beide Seiten also: Sie verfügen weiterhin frei über die Ersparnisse oder müssen kein teures Darlehen und hohe Dispozinsen für die Kaution der Wohnung bezahlen. Ihr Vermieter kann im Gegenzug als Eigentümer der Immobilie provisionsfrei die Vorzüge einer Bürgschaft beim Vermieten genießen.