Eine Firmenfestgeld-Einlage ist für Neukunden nicht mehr möglich.
Sie haben bereits ein Firmenfestgeld bei uns angelegt und haben Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne über unseren Kundenservice oder rufen uns als Firmenkunde an unter der 06721-9101844.
Unsere aktuellen Konditionen finden Sie weiter unten.
Gesetzliche Einlagensicherung:
Ihre Festgeldanlage wird von einem gesetzlichen Sicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz wird Ihre Einlage durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH bis zu einer Höhe von 100.000 € spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen erstattet. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann.
Hinweise:
Unser Team ist für Sie da!
Laufzeit | Zinssatz p. a. |
1 Monat | 0,10% |
3 Monate | 0,25% |
6 Monate | 0,50% |
12 Monate | 0,75% |
18 Monate | 1,00% |
24 Monate | 1,00% |
36 Monate | 1,00% |
48 Monate | 1,00% |
60 Monate | 1,00% |
72 Monate | 1,00% |
84 Monate | 1,00% |
96 Monate | 1,00% |
108 Monate | 1,00% |
120 Monate | 1,00% |
Keine versteckten Nebenkosten, planungssicher dank überschaubarer Anlagedauer
Sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko, bis 100.000 € gesetzliche Einlagensicherung
Gebühren fallen bei Festgeldanlagen für Firmen keine an. Sowohl die Eröffnung als auch die Führung des Firmenfestgeldkontos ist kostenfrei.
Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Grund: Die SWK Bank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Im Falle einer Bankinsolvenz werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert und innerhalb von sieben Arbeitstagen in vollem Umfang zurückgezahlt.
Hinweis: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Weitere Informationen finden Sie unter www.edb-banken.de.
Nein. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine vorzeitige Verfügung über den Anlagebetrag leider nicht möglich.
Die Zinsen werden nach Ablauf der Anlagedauer (bei Laufzeiten über zwölf Monaten erstmalig nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres) Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Die Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie automatisch im ersten Quartal des Folgejahres per E-Mail. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung nur dann erfolgt, wenn Ihnen im Kalenderjahr Zinserträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.
Beispiel: Sie haben im August 2021 Festgeld angelegt. Im August 2022 erfolgt dann die erste Zinszahlung. Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie automatisch im ersten Quartal 2023.
Das Referenzkonto ist in den allermeisten Fällen Ihr Geschäftsgirokonto. Bei der Eröffnung Ihres Festgeldkontos teilen Sie uns im Kontoeröffnungsantrag dieses Referenzkonto mit. Hierüber nehmen Sie zukünftig sämtliche Einzahlungen vor. Auch Auszahlungen und Zinszahlungen von Ihrem Festgeldkonto weisen wir Ihrem Referenzkonto an.
Wichtig: Das antragstellende Unternehmen muss in jedem Fall auch Kontoinhaber des Referenzkontos sein.
Um das Referenzkonto zu ändern, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter geldanlage@swk-bank.de.
Wenn Sie hinterlegte Daten ändern wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich an uns.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse geldanlage(at)swk-bank.de.