SWK Bank Festgeld

Jetzt bis zu 2,75 % p.a. Festgeldzinsen sichern!

 

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Gesetzliche Einlagensicherung:

Ihre Festgeldanlage wird von einem gesetzlichen Sicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz wird Ihre Einlage durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH bis zu einer Höhe von 100.000 € in jedem Fall erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Hinweise:

  • Die Mindesteinlagesumme beträgt 10.000 €. Zinserträge werden zum Laufzeitende ausgezahlt. Bei Laufzeiten über zwölf Monaten erfolgt die Zinszahlung jährlich.
  • Zinseinkünfte sind steuerpflichtig. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Steuerbehörde bzw. Ihren Steuerberater.

Unsere aktuellen Konditionen

Laufzeit Zinssatz p. a.
1 Monat 0,60 %
3 Monate 2,00 %
6 Monate 2,25 %
12 Monate 2,75 %
18 Monate 2,50 %
24 Monate 2,50 %
36 Monate 2,25 %
48 Monate 2,25 %
60 Monate 2,25 %
72 Monate 2,25 %
84 Monate 2,25 %
96 Monate 2,25 %
108 Monate 2,25 %
120 Monate 2,25 %

Davon profitieren Sie:
Ihre Vorteile beim Festgeld der SWK Bank

Attraktiv

Top-Zinsen über die gesamte Laufzeit

Sicher

Ihre Einlage ist gesetzlich abgesichert

Flexibel

Individuelle Laufzeiten von 1 bis 120 Monate, Verlängerung nach Laufzeitende möglich

Hinweis zur gesetzlichen Einlagensicherung

Ihre Einlage ist gesetzlich abgesichert. Das zuständige Einlagen­sicherungs­system ist die Entschä­digungs­ein­richtung deutscher Banken GmbH. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten.

Haben Sie die Er­stattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagen­sicherungs­system Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeits­zeitraum für Erstattungs­forderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.

So einfach geht's - auch online!

In vier kurzen Schritten verhelfen wir Ihnen schnell und einfach zu Ihrer Festgeld-Anlage!

Festgeldanlage konfigurieren

Geld überweisen

Legitimieren

Zinsen erhalten

Alles über das SWK Festgeld.
Häufig gestellte Fragen unserer Kunden:

Festgeld ist eine besonders sichere Form der Geldanlage. Dabei legen Sie einen bestimmten Betrag auf einem Festgeldkonto an. Ab Vertragsbeginn sind sowohl die Anlagedauer als auch der garantierte Zinssatz Ihrer Anlage festgelegt. Nach Ablauf der Anlagedauer werden Ihnen die Zinsen gutgeschrieben.

Und warum Festgeld und nicht Tagesgeld?

Tagesgeldzinsen werden von den meisten Banken nur für einen relativ kurzen Zeitraum garantiert. Demgegenüber erwerben Anleger mit einer Festgeldanlage ein Höchstmaß an Planungssicherheit, da der Zins für die gesamte Laufzeit garantiert ist.

Sie können Ihr Festgeld bei der SWK Bank zwischen 1 und 120 Monaten anlegen. Anlagebeträge sind zwischen 10.000,00 Euro und 250.000,00 Euro möglich.

Bei einer Festgeldanlage werden die Zinsen zu Beginn der Laufzeit fest vereinbart. Sie wissen also vom ersten Tag an, welchen Betrag Sie am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommen. Somit besteht für Sie absolute Planungssicherheit.

Wir führen Konten ausschließlich auf den Namen natürlicher Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die Konten sind nicht für geschäftliche / freiberufliche Zwecke nutzbar und werden nur auf den Namen einer Person eröffnet.

Eine Kontoeröffnung ist nicht möglich für:

  • Minderjährige
  • Juristische Personen
  • Anderkonten / Rechtsanwälte und Notare
  • Nachlasskonten (Neueröffnungen auf Erbengemeinschaften)
  • Kautionskonten

In nur wenigen Schritten und ganz bequem online:
•    Auswahl des gewünschten Anlagebetrages und der bevorzugten Laufzeit
•    Eingabe Ihrer persönlichen Daten
•    Legitimation online oder per PostIdent-Verfahren (eine Erläuterung ist in Ihren Vertragsunterlagen enthalten)
•    Anlagebetrag überweisen

Hinweis: Der Beginn der Laufzeit ist der Tag des Eingangs des vollständigen Anlagebetrages bei der SWK Bank.

Tipp: Sie können ganz bequem im Online-Banking ein Festgeldkonto eröffnen. 

Müssen Dokumente im Original eingesendet werden, oder kann ich auch eine E-Mail schicken? 

Es reicht eine E-Mail, außer für Nachlassunterlagen (z. B. Erbschein).

Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. Im Schreiben wird die Nummer als Persönliche Identifikationsnummer bezeichnet. Häufig wird sie auch kurz Identifikationsnummer genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.

Ihre Steuer-ID können Sie z. B. entnehmen:
•    Ihrem Einkommensteuerbescheid
•    Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
•    Ihrer Gehaltsabrechnung

Wichtig: Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Wir erhalten alle nötigen Unterlagen über das PostIdent-Verfahren oder über Ihre Online-Legitimation.

Wie zahle ich meinen Anlagebetrag ein?

Überweisen Sie Ihren gewünschten Anlagebetrag nach Erhalt der Eingangsbestätigung (oder freiwillig bereits vorher) einfach auf Ihr Festgeldkonto bei der SWK Bank. Die Kontonummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und bereits auf der Genehmigungsseite nach Antragstellung.

Der Geldeingang ist maßgeblich für den Beginn der Laufzeit und die Verzinsung. Das bedeutet, dass Sie den Anlagebetrag direkt nach der Kontoeröffnung anweisen können.

Werden Vollmachten akzeptiert?

Generell können keine Vollmachten erteilt werden. Ausnahme bildet die Vorgehensweise im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers. In diesem Fall beraten wir Sie gerne telefonisch.

Gebühren fallen bei Festgeldanlagen keine an. Sowohl die Eröffnung als auch die Führung des Festgeldkontos ist kostenfrei.

Nein, Konten können nur auf den Namen einer Person eröffnet werden.

Ihre Einlagen sind bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Grund: Die SWK Bank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Im Falle einer Bankinsolvenz werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert und innerhalb von sieben Arbeitstagen in vollem Umfang zurückgezahlt.

Hinweis: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Weitere Informationen finden Sie unter www.edb-banken.de.

Nein. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine vorzeitige Verfügung über den Anlagebetrag leider nicht möglich.

Laden Sie das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ herunter. Senden Sie es uns anschließend ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg zu. Ihr Freistellungsauftrag können Sie auch ganz bequem im Online-Banking ändern. Derzeit gelten folgende Höchstbeträge (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag), die auf alle Institute zu verteilen sind:

  • Für Einzelpersonen, Minderjährige, dauernd getrennt lebende Ehepartner: 1.000 Euro
  • Für Verheiratete (zusammen und getrennt veranlagte Ehepartner): 2.000 Euro

Bei (zusammen und getrennt veranlagten) Ehepartnern gilt, dass stets beide Ehepartner den Freistellungsauftrag vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen.

Wichtig: Der Freistellungsauftrag (Erteilung der Änderung) gilt frühestens ab dem Eingangstag bei der SWK Bank. Eine Rückdatierung ist nur für das laufende Jahr möglich. Bereits abgeführte Beträge werden bei nachträglicher Einreichung eines Freistellungsauftrages korrigiert.

Noch ein Tipp: Grundsätzlich sollte ein Freistellungsauftrag unbefristet erteilt werden, damit jedes Jahr erneut der zuletzt erteilte Freibetrag zur Verfügung steht. Weiterhin ist immer der Betrag des zuletzt erteilten Freistellungsauftrages gültig.

Unter unserer kostenfreien Service-Nummer 0800 120 4444 beantworten wir Ihnen gerne persönlich allgemeine Fragen zu unserem Produkt.

Wichtig: Alle Informationen, die Ihr Festgeldkonto betreffen, können nur unter Angabe Ihres Telefon-Banking-Passworts beantwortet werden. Dieses Passwort vergeben Sie bei Antragsstellung selbst, bitte notieren Sie es.

Hier einige Beispiele der Auskünfte, die Sie per Telefon-Banking erhalten oder der Änderungen, die Sie vornehmen können:

  • Allgemeine Auskünfte zur Laufzeit oder zum Status des Anlagekontos
  • Kündigung oder Verlängerung des Anlagebetrages
  • Informationen zu Adressänderungen (Ausweiskopie oder Meldebescheinigung müssen noch nachgereicht werden)
  • Änderungen der Kontaktdaten wie z.B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer

Wie ändere Ich mein Telefon-Banking-Passwort?

Senden Sie uns einfach das Formular "Mitteilung über ein neues Passwort“ ausgefüllt und unterschrieben zu. Das ist per Post, E-Mail oder auch Fax möglich. Sie erhalten abschließend eine Änderungsbestätigung per E-Mail.

Tipp: Eine Änderung Ihres Telefon-Banking-Passworts ist auch im Online-Banking möglich.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen automatisch im ersten Quartal des Folgejahres im Online-Banking oder postalisch zugestellt. Sie müssen sich also um nichts kümmern.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung nur dann erfolgt, wenn Ihnen im Kalenderjahr Zinserträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.

Beispiel: Sie haben im Juni 2019 Festgeld angelegt. Im Juni 2020 erfolgt dann die erste Zinszahlung. Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie automatisch im ersten Quartal 2021.

Im Erbfall unterstützen unsere Kundenberater Sie gerne persönlich, um alles weitere gemeinsam zu besprechen. Rufen Sie uns einfach unter 0800 120 4444 kostenlos an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an festgeld(at)swk-bank.de, wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Vor Ende der festgelegten Laufzeit ist eine Aufstockung des Anlagebetrages leider nicht möglich.

Es gibt jedoch Alternativen:

  1. Sie eröffnen ein weiteres Festgeldkonto schnell und einfach über Online-Banking. Der Mindestanlagebetrag hierfür beträgt 10.000,00 Euro.
  2. Sie verlängern Ihr bestehendes Festgeldkonto: Bei Ablauf des vereinbarten Anlagezeitraums teilen Sie uns mit, welchen Betrag Sie zusätzlich anlegen möchten und überweisen den gewünschten Betrag zur Aufstockung auf Ihr Festgeldkonto bei der SWK Bank. Dieser Betrag wird dann (mit der nächsten Zinsfestschreibung, zu dem dann aktuellen Zinssatz) für die neu vereinbarte Laufzeit verzinst.

Detaillierte Informationen zu unserem Online-Banking können Sie hier einsehen.

Das Referenzkonto ist in den allermeisten Fällen Ihr Girokonto. Bei der Eröffnung Ihres Festgeldkontos teilen Sie uns im Kontoeröffnungsantrag dieses Referenzkonto mit. Hierüber nehmen Sie zukünftig sämtliche Einzahlungen vor. Auch Auszahlungen und Zinszahlungen von Ihrem Festgeldkonto weisen wir Ihrem Referenzkonto an.

Wichtig: Der Antragsteller muss in jedem Fall auch Kontoinhaber des Referenzkontos sein.

Ihr Referenzkonto können Sie ganz bequem im Online-Banking ändern. Zudem können Sie uns auch das Formular "Änderung des Referenzkontos" ausgefüllt und unterschrieben zusenden. 

Tipp: Sie können uns das Formular gerne auch per Fax (06721 9101-39) oder E-Mail (festgeld(at)swk-bank.de) einsenden, dann geht es noch schneller.

Sie können ganz bequem im Online-Banking oder telefonisch unter Angabe Ihres Telefon-Banking-Passworts kündigen. Wenn Sie per E-Mail kündigen, muss sich um die gleiche E-Mail-Adresse handeln, die auch bei uns im System hinterlegt ist. Eine Mitteilung per Fax oder Post ist ebenfalls möglich. Die Kontaktdaten finden Sie hier

Wichtig: Die Kündigung muss bis spätestens drei Tage vor Laufzeitende erfolgt sein.

So geht’s dann weiter: Der Anlagebetrag inklusive Zinsen wird nach Laufzeitende dannautomatisch auf das von Ihnen hinterlegte Referenzkonto überwiesen.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Telefonisch in unserem Kundenservice unter 0800 120 4444. Bitte halten Sie gleich Ihr Telefon-Banking-Passwort bereit. 
  • In Ihrem persönlichen Online-Banking.

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Sie erreichen uns telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 120 4444 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr). Oder schreiben Sie uns hier Ihre Nachricht.

Überzeugt? Jetzt SWK Festgeld anlegen.

Schnelle Anlage, attraktiver Zinssatz und gesetzliche Absicherung.

Attraktiv: Top-Zinsen über die gesamte Laufzeit

Sicher: Ihre Einlage ist gesetzlich abgesichert

Flexibel: Laufzeiten von 1 bis 120 Monate

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