Der Staat fördert E-Mobilität durch verschiedene Programme. Diese schließen Elektro-Motorräder ein. Bedingung ist allerdings oft, dass es sich um neue Maschinen handelt. Immer kann eine zehnjährige Befreiung von der KFZ-Steuer in Anspruch genommen werden, wenn die Erstzulassung nicht vor dem 18. Mai 2011 geschehen ist. Nach Ablauf der zehn Jahre muss nur 50 Prozent der eigentlich zu entrichtenden Abgabe gezahlt werden.
Länder und Kommunen haben zudem eigene Programme. München übernimmt beispielsweise 25 Prozent der Netto-Anschaffungskosten - maximal 1.000 Euro. Es macht Sinn, sich am eigenen Wohnort über die Optionen zu informieren. Zu beachten ist, dass einige Förderprogramme nicht mit anderen kombinierbar sind. Dies kann beispielsweise dann ein Thema werden, wenn Sie auch eine eigene Ladestation für das Motorrad anschaffen möchten.