In nur wenigen Schritten und ganz bequem online:
• Auswahl des gewünschten Anlagebetrages und der bevorzugten Laufzeit
• Eingabe Ihrer persönlichen Daten
• Legitimation online oder per PostIdent-Verfahren (eine Erläuterung ist in Ihren Vertragsunterlagen enthalten)
• Anlagebetrag überweisen
Hinweis: Der Beginn der Laufzeit ist der Tag des Eingangs des vollständigen Anlagebetrages bei der SWK Bank.
Tipp: Sie können ganz bequem im Online-Banking ein Festgeldkonto eröffnen.
Müssen Dokumente im Original eingesendet werden, oder kann ich auch eine E-Mail schicken?
Es reicht eine E-Mail, außer für Nachlassunterlagen (z. B. Erbschein).
Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. Im Schreiben wird die Nummer als Persönliche Identifikationsnummer bezeichnet. Häufig wird sie auch kurz Identifikationsnummer genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.
Ihre Steuer-ID können Sie z. B. entnehmen:
• Ihrem Einkommensteuerbescheid
• Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
• Ihrer Gehaltsabrechnung
Wichtig: Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Sofern Sie Bestandskunde sind, müssen sie sich nicht erneut legitimieren. Es genügt, uns eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personalausweises einreichen. Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen, benötigen wir zusätzlich noch eine Kopie der Meldebescheinigung.
Wenn Sie Neukunde sind, erhalten wir alle nötigen Unterlagen über das PostIdent-Verfahren oder über Ihre Online-Legitimation.
Wie zahle ich meinen Anlagebetrag ein?
Überweisen Sie Ihren gewünschten Anlagebetrag nach Erhalt der Eingangsbestätigung (oder freiwillig bereits vorher) einfach auf Ihr Festgeldkonto bei der SWK Bank. Die Kontonummer finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und bereits auf der Genehmigungsseite nach Antragstellung.
Der Geldeingang ist maßgeblich für den Beginn der Laufzeit und die Verzinsung. Das bedeutet, dass Sie den Anlagebetrag direkt nach der Kontoeröffnung anweisen können.
Werden Vollmachten akzeptiert?
Generell können keine Vollmachten erteilt werden. Ausnahme bildet die Vorgehensweise im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers. In diesem Fall beraten wir Sie gerne telefonisch.