Wer kann ein Festgeldkonto eröffnen?
Wir führen Konten ausschließlich auf den Namen natürlicher Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Konten sind nicht für geschäftliche / freiberufliche Zwecke nutzbar und werden nur auf den Namen
einer Person eröffnet.
Eine Kontoeröffnung ist nicht möglich für:
- Minderjährige
- Juristische Personen
- Anderkonten / Rechtsanwälte und Notare
- Nachlasskonten (Neueröffnungen auf Erbengemeinschaften)
- Kautionskonten
Was bedeutet eigentlich Festgeld?
Festgeld ist eine besonders sichere Form der Geldanlage. Dabei legen Sie einen bestimmten Betrag auf
einem Festgeldkonto an. Ab Vertragsbeginn sind sowohl die Anlagedauer als auch der garantierte Zinssatz
Ihrer Anlage festgelegt. Nach Ablauf der Anlagedauer werden Ihnen die Zinsen gutgeschrieben.
Und warum Festgeld und nicht Tagesgeld?
Tagesgeldzinsen werden von den meisten Banken nur für einen relativ kurzen Zeitraum garantiert.
Demgegenüber erwerben Anleger mit einer Festgeldanlage ein Höchstmaß an Planungssicherheit, da der Zins
für die gesamte Laufzeit garantiert ist.
Wie eröffne ich ein Festgeldkonto bei der SWK Bank?
In nur wenigen Schritten und ganz bequem online:
- Auswahl des gewünschten Anlagebetrages und der bevorzugten Laufzeit
- Eingabe Ihrer persönlichen Daten
- Antrag zur Festgelderöffnung ausdrucken, unterschreiben und versenden
- Legitimation durchführen, entweder online oder per PostIdent-Verfahren (wie das geht, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen)
- Anlagebetrag überweisen
Zur Kontoeröffnung gelangen Sie
hier.
Übrigens:
Sie können Ihr Festgeld bei der SWK Bank zwischen 1 und 72 Monaten anlegen. Anlagebeträge sind zwischen
10.000,00 Euro und 100.000,00 Euro möglich.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
- Den unterschriebenen Antrag zur Festgeldkontoeröffnung.
-
Eine Kopie (Vorder- und Rückseite) Ihres gültigen Personalausweises.
Hinweis: Sollten Sie nur einen Reisepass besitzen, benötigen wir zusätzlich noch eine Kopie der
Meldebescheinigung.
Sind die Zinsen garantiert?
Ja, denn bei einer Festgeldanlage werden die Zinsen zu Beginn der Laufzeit fest vereinbart. Sie wissen
also vom ersten Tag an, welchen Betrag Sie am Ende der Laufzeit ausbezahlt bekommen. Somit besteht für
Sie absolute Planungssicherheit.
Hinweis: Beginn der Laufzeit ist der Tag des Eingangs des vollständigen Anlagebetrages bei der
SWK Bank.
Wie zahle ich meinen Anlagebetrag ein?
Überweisen Sie Ihren gewünschten Anlagebetrag nach Erhalt der Eingangsbestätigung (oder freiwillig
bereits vorher) einfach auf Ihr Festgeldkonto bei der SWK Bank. Die Kontonummer finden Sie in Ihren
Vertragsunterlagen.
Tipp:
Der Geldeingang ist maßgeblich für den Beginn der Laufzeit und die Verzinsung. Das bedeutet, dass Sie
den Anlagebetrag direkt nach der Kontoeröffnung anweisen können. Die Kontonummer finden Sie in Ihren
Vertragsunterlagen.
Wie kann ich als bestehender Kunde ein weiteres Festgeldkonto eröffnen?
Ganz einfach online. Zur Kontoeröffnung gelangen Sie
hier.
Übrigens:
Als Bestandskunde müssen Sie sich nicht erneut legitimieren. Wir benötigen nur eine Kopie Ihres gültigen
Ausweisdokumentes.
Welche Möglichkeiten bietet mir das Telefon-Banking der SWK Bank?
Unter unserer kostenfreien Service-Nummer 0800 120 4444 beantworten wir Ihnen gerne persönlich allgemeine Fragen zu unserem Produkt.
Wichtig:
Alle Informationen, die Ihr Festgeldkonto betreffen, können nur unter Angabe des Telefon-Banking-Passworts beantwortet werden. (Sie vergeben das Passwort bei Antragsstellung selbst, bitte daher unbedingt notieren.)
Hier einige Beispiele der Auskünfte, die Sie per Telefon-Banking erhalten:
- Allgemeine Auskünfte zur Laufzeit, Status zum Anlagekonto
- Kündigung oder Verlängerung des Anlagebetrages
- Informationen zu Adressänderungen (Ausweiskopie oder Meldebescheinigung müssen noch nachgereicht werden)
- Änderungen der Kontaktdaten wie z. B. E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
Welche Möglichkeiten bietet mir das Online-Banking der SWK Bank?
Zu folgenden Themen können Sie sich in unserem Online-Banking informieren:
- Kontoübersicht
- Persönliche Daten
- Laufzeit
- ursprünglicher Anlagebetrag
- aktueller Kontostand,
- Status einer möglichen Prolongation Ihres Festgeldes
- PIN für Ihr Online-Banking ändern; Telefon-Banking-Passwort ändern
- Download der Formulare „Änderung Ihres Referenzkontos“ und „Freistellungsauftrag“
- Persönliche Daten ändern
Zum Online-Banking gelangen Sie
hier.
Übrigens: Sie können sich auch
telefonisch über Ihr Konto informieren.
Ab welchem Zeitpunkt kann ich das Online-Banking nutzen?
Direkt, nachdem Sie Ihren Anlagebetrag überwiesen haben. Per E-Mail erhalten Sie dann Ihre Anlagebestätigung inklusive einem Link zum Online-Banking.
Wichtig: Bitte halten Sie Ihr Mobiltelefon bereit. Den PIN zum erstmaligen Login im Online-Banking erhalten Sie per SMS.
Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?
Die Zinsen werden Ihnen nach Ablauf der Anlagedauer, bei Laufzeiten über zwölf Monaten erstmalig nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres, auf Ihrem Festgeldkonto (Zinseszinseffekt) oder auf Wunsch auf Ihrem
Referenzkonto gutgeschrieben.
Tipp: Profitieren Sie vom Zinseszinseffekt!
Wenn Sie Ihr Festgeldkonto nicht kündigen, wird es automatisch, inklusive der aufgelaufenen Zinsen, um den ursprünglichen Anlagezeitraum - zu dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz - verlängert.
Welche Gebühren fallen bei Festgeldanlagen an?
Absolut keine. Sowohl die Eröffnung als auch die Führung des Festgeldkontos sind kostenfrei.
Gibt es eine Anlage-Mindesthöhe?
Festgelder können zwischen 10.000,00 Euro und 100.000,00 Euro angelegt werden.
Zur Kontoeröffnung gelangen Sie
hier.
Kann ich meinen Anlagebetrag auch aufstocken?
Vor Ende der festgelegten Laufzeit ist eine Aufstockung des Anlagebetrages leider nicht möglich.
Es gibt jedoch Alternativen:
- Sie eröffnen ein weiteres Festgeldkonto. Der Mindestanlagebetrag hierfür beträgt 10.000,00 Euro.
- Sie verlängern Ihr bestehendes Festgeldkonto: Bei Ablauf des vereinbarten Anlagezeitraums teilen Sie uns mit, welchen Betrag Sie zusätzlich anlegen möchten und überweisen den gewünschten Betrag zur Aufstockung auf Ihr Festgeldkonto bei der SWK Bank. Dieser Betrag wird dann (mit der nächsten Zinsfestschreibung, zu dem dann aktuellen Zinssatz) für die neu vereinbarte Laufzeit verzinst.
Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. Im Schreiben wird die Nummer als "Persönliche Identifikationsnummer" bezeichnet. Häufig wird sie auch kurz "Identifikationsnummer" genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.
Ihre Steuer-ID können Sie z. B. entnehmen:
- Ihrem Einkommensteuerbescheid
- Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
- Ihrer Gehaltsabrechnung
Wichtig: Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.
Was ist ein Referenzkonto?
Das Referenzkonto ist in den allermeisten Fällen Ihr Girokonto. Bei der Eröffnung Ihres Festgeldkontos teilen Sie uns im Kontoeröffnungsantrag dieses Referenzkonto mit. Hierüber nehmen Sie zukünftig sämtliche Einzahlungen vor. Auch Auszahlungen und Zinszahlungen von Ihrem Festgeldkonto weisen wir Ihrem Referenzkonto an.
Wichtig:
Antragsteller muss in jedem Fall auch Kontoinhaber des Referenzkontos sein.
Wie ändere ich mein Referenzkonto?
Wie ändere ich meine persönlichen Daten?
Hier gibt es gleich mehrere Möglichkeiten:
- Telefonisch (unter Angabe Ihres Telefon-Banking-Passworts)
- Schriftlich (also per Post, E-Mail oder Fax)
- In Ihrem persönlichen Online-Banking der SWK Bank
Unsere Kontaktdaten finden Sie
hier.
Wie ändere Ich mein Telefon-Banking-Passwort?
Senden Sie uns einfach das Formular
„Mitteilung über ein neues Passwort“ ausgefüllt und unterschrieben zu.
Das ist per Post, E-Mail oder auch Fax möglich. Sie erhalten abschließend eine Änderungsbestätigung per E-Mail.
Tipp: Eine Änderung Ihres Telefon-Banking-Passworts ist auch im Online-Banking möglich.
Wie kann ich den Werbemaßnahmen widersprechen?
Schriftlich, das heißt per E-Mail, Fax oder Brief. Die Kontaktdaten finden Sie
hier. Bei Neuanträgen können Sie uns dies direkt bei der Kontoeröffnung mitteilen.
Übrigens: Mit Werbemaßnahmen meinen wir:
Wir informieren Sie telefonisch oder per E-Mail über interessante Angebote und / oder regelmäßige Finanzinformationen. In unserem
VIP-Shop profitieren Sie außerdem von vielen Vergünstigungen diverser Anbieter (z. B. Reisen, Möbel oder Abonnements).
Wie erhalte ich eine Jahressteuerbescheinigung?
Die Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie immer automatisch im ersten Quartal des Folgejahres per E-Mail. Sie müssen sich also um nichts kümmern.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung nur dann erfolgt, wenn Ihnen im Kalenderjahr Zinserträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.
Beispiel: Sie haben im Juni 2015 Festgeld angelegt. Im Juni 2016 erfolgt dann die erste Zinszahlung. Ihre Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie automatisch im ersten Quartal 2017.
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten oder ändern?
Laden Sie das Formular
„Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ herunter. Senden Sie es uns anschließend ausgefüllt und unterschrieben auf dem Postweg zu.
Derzeit gelten folgende Höchstbeträge (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag), die auf alle Institute zu verteilen sind:
- Für Einzelpersonen, Minderjährige, dauernd getrennt lebende Ehepartner: 801,00 Euro
- Für Verheiratete (zusammen und getrennt veranlagte Ehepartner): 1.602,00 Euro
Bei (zusammen und getrennt veranlagten) Ehepartnern gilt, dass stets beide Ehepartner den Freistellungsauftrag vollständig ausfüllen und unterschreiben müssen.
Wichtig:
Der Freistellungsauftrag (Erteilung der Änderung) gilt frühestens ab dem Eingangstag bei der SWK Bank. Eine Rückdatierung ist nur für das laufende Jahr möglich. Bereits abgeführte Beträge werden bei nachträglicher Einreichung eines Freistellungsauftrages korrigiert.
Noch ein Tipp:
Grundsätzlich sollte ein Freistellungsauftrag unbefristet erteilt werden, damit jedes Jahr erneut der zuletzt erteilte Freibetrag zur Verfügung steht. Weiterhin ist immer der Betrag des zuletzt erteilten Freistellungsauftrages gültig.
Ist meine Festgeldanlage sicher bei der SWK Bank?
Ihre Einlagen sind bis zu 100.000,00 Euro zu 100 Prozent abgesichert. Grund: Die SWK Bank unterliegt der gesetzlichen Einlagensicherung. Im Falle einer Bankinsolvenz werden Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000,00 Euro abgesichert und innerhalb von sieben Arbeitstagen in vollem Umfang zurückgezahlt.
Hinweis:
Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Weitere Informationen finden Sie unter
www.edb-banken.de.
Wie kann ich meinen Kontostand abfragen?
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
-
Telefonisch in unserem Kundenservice unter 0800 120 4444.
Tipp: Bitte halten Sie gleich Ihr Telefon-Banking-Passwort bereit.
- In Ihrem persönlichen Online-Banking.
Kann ich mein Festgeldkonto vorzeitig auflösen?
Nein. Während der vereinbarten Laufzeit ist eine vorzeitige Verfügung über den Anlagebetrag leider nicht möglich.
Wie kann ich mein Festgeld zum Ende der Laufzeit kündigen?
Ganz bequem telefonisch, unter Angabe Ihres Telefon-Banking-Passworts. Eine Mitteilung per Fax oder Post ist ebenfalls möglich. Die Kontaktdaten finden Sie
hier.
Wichtig:
Die Kündigung muss bis spätestens drei Tage vor Laufzeitende erfolgt sein.
So geht’s dann weiter:
Der Anlagebetrag inklusive Zinsen wird nach Laufzeitende dann automatisch auf das von Ihnen hinterlegte Referenzkonto überwiesen.
Kann ich ein Gemeinschaftskonto einrichten?
Nein, Konten können nur auf den Namen
einer Person eröffnet werden.
Werden Vollmachten akzeptiert?
Generell können keine Vollmachten erteilt werden. Ausnahme bildet die Vorgehensweise im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers. In diesem Fall beraten wir Sie gerne
telefonisch.
Müssen Dokumente im Original eingesendet werden, oder kann ich auch eine E-Mail schicken?
Nein, mit Ausnahme von:
- Antrag zur Kontoeröffnung
- Nachlassunterlagen (z. B. Erbschein)
Was ist im Erbfall zu tun?
Im Erbfall unterstützen unsere Kundenberater Sie gerne persönlich, um alles weitere gemeinsam zu besprechen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir kümmern uns. Die Kontaktdaten finden Sie
hier.
Haben Sie weitere Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 120 4444 (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 17 Uhr). Oder schreiben Sie uns
hier Ihre Nachricht.