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Gesetzliche Einlagensicherung:
Ihre Festgeldanlage wird von einem gesetzlichen Sicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz wird Ihre Einlage durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH bis zu einer Höhe von 100.000 € in jedem Fall erstattet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Hinweise:
Laufzeit | Zinssatz p. a. |
---|---|
6 Monate | 2,40 % |
12 Monate | 2,65 % |
24 Monate | 2,85 % |
36 Monate | 2,90 % |
48 Monate | 2,93 % |
60 Monate | 2,93 % |
72 Monate | 2,93 % |
84 Monate | 2,93 % |
96 Monate | 2,93 % |
108 Monate | 2,93 % |
120 Monate | 3,20 % |
Ihre Einlage ist gesetzlich abgesichert. Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 EUR) spätestens innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem 1. Juni 2016 erstatten.
Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Frist nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über die Webseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de.