SWK Bank Mietkautionsbürgschaft

Ihre Mietkaution zu Spitzen-Konditionen

*Das Kautionsentgelt ist als Jahresentgelt zahlbar.

Davon profitieren Sie: Ihre Vorteile der Mietkaution der SWK Bank

Attraktiv

Sonderkonditionen für Mitarbeiter der Deutschen Bahn

Flexibel

Jederzeit kündbar und keine vertragliche Mindestlaufzeit

Schnell

Schneller zur Mietkaution mit Online-Legitimation

So einfach geht's - auch online!

In vier kurzen Schritten verhelfen wir Ihnen schnell und einfach zu Ihrer Mietkautionsbürgschaft!

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Alles über die SWK Mietkaution

häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Die Mietkautionsbürgschaft (auch Mietbürgschaft) ersetzt die in bar zu leistende Mietkaution. Statt der üblichen Barsicherheit (z. B. Sparbuch, Bargeld) bürgt die SWK Bank gegenüber Ihrem Vermieter. Sie sparen sich aufwendige Bürokratie und können Ihre Barmittel beispielsweise für die Einrichtung der neuen Wohnung nutzen.

  • Die Kautionssumme muss nicht bar hinterlegt werden: Bargeldreserven für Umzug, Möbel und die schönen Dinge des Lebens nutzen.
  • Flexibilität: Keine vertragliche Mindestlaufzeit & jederzeit kündbar.
  • Geringer Aufwand & schnelle Bearbeitung.
  • Größtmögliche Sicherheit für Mieter & Vermieter.

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland. Das gilt ebenso für den Firmensitz Ihres Arbeitgebers.
  • Sie arbeiten seit mindestens sechs Monaten beim derzeitigen Arbeitgeber bzw. befinden sich nicht mehr in der Probezeit.
  • Ihr Arbeitsverhältnis ist unbefristet und Sie sind weder selbstständig, noch Teilhaber oder Gesellschafter.
  • Sie haben keinen negativen Eintrag bei den Auskunfteien SCHUFA Holding AG und CRIF GmbH.

  • Mietbürgschaftsantrag online ausfüllen.
  • Legitimationsprüfung durchführen: Online oder per PostIdent-Verfahren (wie das geht, erfahren Sie in den Antragsunterlagen).
  • Einsendung der erforderlichen Unterlagen.
  • Nach positiver Prüfung des Bürgschaftsantrages senden wir die originale Mietbürgschaftsurkunde direkt an Ihren Vermieter. Über den Versand informieren wir Sie per E-Mail.

  • Eine Kopie des vollständigen und unterschriebenen Mietvertrages
  • Eine Kopie des letzten Gehaltsnachweises / Rentenbescheides
  • Falls vorhanden: Eine Bestätigung des bisherigen Vermieters über Mietschuldenfreiheit (im Original)

Das ist jederzeit möglich, denn es gibt keine Kündigungsfrist oder Mindestvertragslaufzeit.

So einfach geht’s: Der Vermieter sendet uns die originale Bürgschaftsurkunde zurück. Anschließend erhalten sowohl Mieter als auch Vermieter eine schriftliche Bestätigung der Beendigung.

Die Mietbürgschaftsurkunde im Original senden wir per Post direkt an den Vermieter. Über den Urkundenversand informieren wir Sie per E-Mail. Eine Musterurkunde sehen sie hier.

Vor jedem Vertragsabschluss müssen Sie sich mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) legitimieren. Bei uns gibt es gleich zwei Möglichkeiten:

  • Online-Legitimation:

Sie können Sich direkt online am Computer, Tablet oder Smartphone legitimieren. Das spart viel Zeit. Sie benötigen lediglich Ihr Ausweisdokument und eine Webcam. Zur Onlinelegitimation gelangen Sie hier.

  • PostIdent-Verfahren:

Ein Postmitarbeiter identifiziert Sie in einer Postfiliale Ihrer Wahl. In Ihren persönlichen Vertragsunterlagen sind ein PostIdent-Coupon und eine detaillierte Ablaufbeschreibung enthalten.

Als Mietkautionsbürgschaft ist maximal der dreifache Wert der monatlichen Nettokaltmiete zulässig. Bei der SWK Bank können Mietbürgschaften zwischen 800,00 Euro und 10.000,00 Euro beantragt werden.

Beispiel: Bei einer monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 1.300,00 Euro beträgt die maximale Mietkautionssumme 3.900,00 Euro.

Nein, dies ist leider nicht möglich. Ebenso verfällt die Option einer Mietbürgschaft, wenn mehr als 50% der Wohnfläche einer privaten Immobilie zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.

Ja, dies ist mit Zustimmung des Vermieters jederzeit möglich.

Und so funktioniert's: Sie beantragen die Mietbürgschaft bequem online. Wir versenden die Bürgschaftsurkunde nach positiver Prüfung direkt an Ihren Vermieter. Sobald der Vermieter die Urkunde erhält, gibt er die bisherige Kaution (z. B. in Form von Bargeld oder eines verpfändeten Sparbuchs) frei.

Ja, stellen Sie einfach einen weiteren Bürgschaftsantrag.

In der Regel erkennt der Vermieter die Vorteile einer Mietbürgschaft auch sehr schnell: Geringer Aufwand und größtmögliche Sicherheit.

Übrigens: Auch bei einem Austausch der bestehenden Mietkaution (beispielweise in Form eines verpfändeten Sparbuchs) empfehlen wir, vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einzuholen.

Wir berechnen lediglich ein jährlich fälliges Kautionsentgelt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Höhe der Bürgschaftssumme und beträgt 3,99 % p.a. (mindestens jedoch 50 Euro). Der Betrag wird bei Vertragsabschluss ganz bequem per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abgebucht.

Beispiel: Sie beantragen eine Mietkaution in Höhe von 1.500,00 Euro. Das Kautionsentgelt beträgt 59,85 Euro pro Jahr.

Warum die SWK Bank
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Sichere Antragsprozesse, Schufa-neutrale Anfrage