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Schneller zur Mietkaution mit Online-Legitimation
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*Das Kautionsentgelt ist als Jahresentgelt zahlbar.
In vier kurzen Schritten verhelfen wir Ihnen schnell und einfach zu Ihrer Mietkautionsbürgschaft!
Höhe der Mietkaution auswählen
Antrag ausfüllen
Vertrag online unterzeichnen
Urkunde in max. 2 Werktagen
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Die Mietkautionsbürgschaft (auch Mietbürgschaft) ersetzt die in bar zu leistende Mietkaution. Statt der üblichen Barsicherheit (z. B. Sparbuch, Bargeld) bürgt die SWK Bank gegenüber Ihrem Vermieter. Sie sparen sich aufwendige Bürokratie und können Ihre Barmittel beispielsweise für die Einrichtung der neuen Wohnung nutzen.
Das ist jederzeit möglich, denn es gibt keine Kündigungsfrist oder Mindestvertragslaufzeit.
So einfach geht’s: Der Vermieter sendet uns die originale Bürgschaftsurkunde zurück. Anschließend erhalten sowohl Mieter als auch Vermieter eine schriftliche Bestätigung der Beendigung.
Die Mietbürgschaftsurkunde im Original senden wir per Post direkt an den Vermieter. Über den Urkundenversand informieren wir Sie per E-Mail. Eine Musterurkunde sehen sie hier.
Vor jedem Vertragsabschluss müssen Sie sich mit einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) legitimieren. Bei uns gibt es gleich zwei Möglichkeiten:
Sie können Sich direkt online am Computer, Tablet oder Smartphone legitimieren. Das spart viel Zeit. Sie benötigen lediglich Ihr Ausweisdokument und eine Webcam. Zur Onlinelegitimation gelangen Sie hier.
Ein Postmitarbeiter identifiziert Sie in einer Postfiliale Ihrer Wahl. In Ihren persönlichen Vertragsunterlagen sind ein PostIdent-Coupon und eine detaillierte Ablaufbeschreibung enthalten.
Als Mietkautionsbürgschaft ist maximal der dreifache Wert der monatlichen Nettokaltmiete zulässig. Bei der SWK Bank können Mietbürgschaften zwischen 800,00 Euro und 10.000,00 Euro beantragt werden.
Beispiel: Bei einer monatlichen Nettokaltmiete in Höhe von 1.300,00 Euro beträgt die maximale Mietkautionssumme 3.900,00 Euro.
Nein, dies ist leider nicht möglich. Ebenso verfällt die Option einer Mietbürgschaft, wenn mehr als 50% der Wohnfläche einer privaten Immobilie zu gewerblichen Zwecken genutzt wird.
Ja, dies ist mit Zustimmung des Vermieters jederzeit möglich.
Und so funktioniert's: Sie beantragen die Mietbürgschaft bequem online. Wir versenden die Bürgschaftsurkunde nach positiver Prüfung direkt an Ihren Vermieter. Sobald der Vermieter die Urkunde erhält, gibt er die bisherige Kaution (z. B. in Form von Bargeld oder eines verpfändeten Sparbuchs) frei.
Ja, stellen Sie einfach einen weiteren Bürgschaftsantrag.
In der Regel erkennt der Vermieter die Vorteile einer Mietbürgschaft auch sehr schnell: Geringer Aufwand und größtmögliche Sicherheit.
Übrigens: Auch bei einem Austausch der bestehenden Mietkaution (beispielweise in Form eines verpfändeten Sparbuchs) empfehlen wir, vorab die Zustimmung Ihres Vermieters einzuholen.
Wir berechnen lediglich ein jährlich fälliges Kautionsentgelt. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Höhe der Bürgschaftssumme und beträgt 3,99 % p.a. (mindestens jedoch 50 Euro). Der Betrag wird bei Vertragsabschluss ganz bequem per SEPA-Lastschriftverfahren von Ihrem Girokonto abgebucht.
Beispiel: Sie beantragen eine Mietkaution in Höhe von 1.500,00 Euro. Das Kautionsentgelt beträgt 59,85 Euro pro Jahr.
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