
Neuer Freistellungsauftrag zum 01.01.2011
Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 01.01.2011 wurde der Freistellungsauftrag angepasst.
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen haben zur Folge, dass die Angabe der Steueridentifikations- nummer zum „Pflichtfeld“ wird. Ohne Angabe dieser Nummer darf der Freistellungsauftrag ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen werden.
Für die Erteilung von Freistellungsaufträgen mit Gültigkeitsdatum ab 01.01.2011 verwenden Sie bitte ausschließlich das neue Formular. Alte Freistellungsaufträge können ab dem 01.01.2011 nicht mehr berücksichtigt werden. Wie gewohnt steht Ihnen der neue Freistellungsauftrag im Formular-Center zum Download zur Verfügung.