Die Abwicklung einer Insolvenz wird Insolvenzverfahren genannt. Dabei ist das wichtigste Ziel, alle Gläubiger aus den noch verbliebenen Vermögenswerten des insolventen Schuldners zu bedienen. Die Verteilung erfolgt meist anteilig der Höhe der Forderungen. Die rechtliche Basis ist in Deutschland die Insolvenzordnung.