
Sie bezeichnet die Zahlungs- und Kreditfähigkeit des Kreditnehmers. Während bei der Zahlungsfähigkeit die Möglichkeit des Kreditnehmers zu verstehen ist, Tilgungs- und Zinszahlungen nachzukommen, handelt es sich bei der Kreditfähigkeit um die rechtliche Voraussetzung, einen Kreditvertrag abschließen zu können.Die positive Einschätzung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität durch den Kreditgeber ist eine Grundaussetzung für die Kreditvergabe.