Ein
Kredit kann von zwei Personen gemeinsam aufgenommen werden. Meist handelt es sich um den Lebens- oder Ehepartner. Der zweite Kreditnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der erste
Kreditnehmer. Beide Kreditnehmer sind gemeinsam für die Rückzahlung des Kredites verantwortlich. Siehe auch
Gesamtschuldner. Darüber hinaus kann ein Kredit an anderer Stelle abgelöst oder mehrere Kredite können zu einem
Ratenkredit zusammengefasst werden. Dadurch muss der Kunde nur noch eine Rate an eine Stelle zahlen.