Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - kurz SCHUFA - ist eine Gemeinschaftseinrichtung der
Kreditinstitute und der kreditgebenden Wirtschaft (Handel). Ziel ist der Schutz vor unseriösen
Kreditnehmern und somit vor Verlusten. Jedes Kreditinstitut bzw. die kreditgebende Wirtschaft führt z. B. bei der Eröffnung und Schließung von
Girokonten, der Ausgabe von Kreditkarten, der Vergabe von
Krediten und Übernahme von Bürgschaften eine Meldung an die SCHUFA durch. So werden beispielsweise bei der Kreditvergabe unter anderem die Kredithöhe, der
Zinssatz und die
Laufzeit gemeldet. Auch Negativmerkmale wie Kündigungen wegen
Ratenverzug,
Mahnbescheide, Scheckrückgaben,
Zahlungsverzüge oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden der SCHUFA gemeldet. Aufgrund dieser Angaben kann oft vermieden werden, dass Kreditnehmer, die nicht kreditwürdig sind, einen weiteren Kredit aufnehmen, den sie möglicherweise nicht mehr zurückzahlen können. Somit ist die SCHUFA als durchaus positive Einrichtung auch für potentielle
Schuldner zu verstehen. Die in der SCHUFA-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.