Glossar

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  • SCHUFA
  • SCHUFA –Auskunft
  • SCHUFA-Klausel
  • Schuldner/ Gesamtschuldner
    Als Schuldner bezeichnet man eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, an den Gläubiger eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im Falle einer Kreditvergabe wird der Schuldner als Kreditnehmer und der Gläubiger als Kreditgeber bezeichnet. Mehrere Kreditnehmer eines Kredits werden Gesamtschuldner genannt und haften auch gemeinsam für den Kredit. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig vom anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Dabei darf die Bank den Betrag nur einmalig von einem der Gesamtschuldner verlangen. Dieser hat wiederum Anspruch bei den anderen Schuldnern auf Ausgleich der gezahlten Leistung.
  • Smartkaution
  • Sofortkredit
  • Sollzins
  • Sondertilgung
  • Stundung

  • Vielzahl von Begriffen aus der Finanzwelt
  • Alphabetische Sortierung
  • Detaillierte Erklärungen